Der im politischen Dialog entwickelte und seit langem geplante Verkehrsversuch in der Innenstadt Horn beginnt am
Montag, den 13. November 2017 um 10:00 Uhr
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Geänderte Vorfahrt:
Auf der Nord-/Südachse Nordstraße – LeopoldstalerStraße, gilt innerhalb der Tempo-30-Zone als Vorfahrtsregelung Rechts vor Links. An den Kreuzungen Leopoldstaler Straße/Heerstraße und Nordstraße/Pfuhlstraße/Burgstraße sind entsprechende Wartelinien markiert. An der Ampelkreuzung Mittelstraße/Nordstraße/Leopoldstaler Straße gilt Recht vor Links nur, wenn die Ampel nicht in Betrieb ist.
Wichtig!!!: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Innenstadtbereich ist nach wie vor auf 30 km/h festgesetzt.
Zwei neue Einbahnstraßen:
1. Wallstraße von der Mittelstraße (Apotheke) bis zur Pfuhlstraße in Fahrtrichtung Pfuhlstraße
2. Heerstraße von der Mittelstraße (Gasthaus Schlobeit) bis zur Kirchstraße in Fahrtrichtung Kirchstraße
Geänderte Fahrtrichtung einer Einbahnstraße:
In der Burgstraße wird die Einbahnstraße verkürzt und die Fahrtrichtung umgedreht. Nun kann die Burg sowohl von der Mittelstraße als auch von der Nordstraße aus erreicht werden.
Mittelstraße:
Die Mittelstraße ist von der Ampelkreuzung in Fahrtrichtung Westen wieder durchgängig befahrbar. In Höhe Marktplatz ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 5 km/h begrenzt. Es sind Schwellen eingebaut, die das Langsamfahren erzwingen.
In Höhe der ehemaligen Busschleuse besteht aus westlicher Richtung in der Mittelstraße weiterhin ein Verbot der Durchfahrt. Aus Richtung Westen kann nun aber in die Burgstraße eingebogen werden.
Marktplatz:
Die Durchfahrt über den Marktplatz von der Mittelstraße zum Domensoot ist nicht mehr möglich.
ruhender Verkehr:
Der Versuch die Überwachung des ruhenden Verkehrs bürger- bzw. kundenfreundlicher zu gestalten ist beendet. Auf Grund der gesammelten Erfahrungen wird zur strengen Überwachung zurückgekehrt.