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Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung sowie den folgenden bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen:
vom 07. Januar 2021 bis einschließlich 15. Februar 2021
öffentlich ausliegen. Die öffentliche Auslegung findet beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg (Marktplatz 2, 2. Obergeschoss, Aushangbereich im Flur) zu folgenden Zeiten statt: Montags bis donnerstags zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr, bzw. mittwochs schon ab 7:30 Uhr und donnerstags bis 17:30 Uhr, sowie freitags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05234/201-271 und unter Erhebung der Kontaktdaten statt. Die Unterlagen werden auch ins Internet auf der Homepage der Stadt Horn-Bad Meinberg unter der Kategorie „Bekanntmachungen“ eingestellt.
Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt.
Während der öffentlichen Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die Flächennutzungsplanänderung informieren. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg, elektronisch an poststelle@vps.horn-badmeinberg.de oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (Marktplatz 2, Zimmer 24, aus Gründen des Infektionsschutzes nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05234/201-271) vorgebracht werden. Gem. § 4a (6) Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (gem. § 3 (3) BauGB).
Lage und Umfang des Plangebiets sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist die Grenzziehung in den Entwürfen der Planzeichnungen verbindlich.
Horn-Bad Meinberg, den 17.12.2020
gez. Krüger
Bürgermeister
01 3. Ä. FNP Übersichtsplan [PDF: 583 kB]
02 3. Ä. FNP Planzeichnung_erneute Offenlage [PDF: 1,9 MB]
03 3. Ä. FNP Begründung_erneute Offenlage [PDF: 5,7 MB]
04 3. Ä. FNP u. H 21.1 Artenschutz [PDF: 815 kB]
05 3. Ä. FNP Umweltbezogene Stellungnahmen [PDF: 696 kB]
Autor/in: Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften, Isa Obst