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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Der Corona-Lockdown wurde bundesweit bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die Regeln für Nordrhein-Westfalen in dieser Zeit stehen in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung. So gilt ab 11. Januar 2021 beispielsweise, dass sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen darf - plus eventuell zu betreuender Kinder. Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, die Möglichkeit des Homeoffice weiter auszubauen. Betriebskantinen und Mensen müssen ganz überwiegend geschlossen werden.
Die Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen vor dem Coronavirus (CoronaBetrVO) wurde ebenfalls überarbeitet. Die Verordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen während des verlängerten Lockdowns und gilt in dieser Form vom 11. Januar bis 31. Januar 2021.
Die Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Corona-Regeln finden Sie hier.
Autor/in: Pressestelle Stadt Horn-Bad Meinberg, Sebastian Vogt
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen