In der Stadt Horn-Bad Meinberg gibt es in Horn und Bad Meinberg Ausgabestellen der Detmolder Tafel e.V..
Personen, die Leistungen nach dem SGB II, dem 3 & 4. Kapitel des SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie Wohngeld beziehen, können die Ausgabe in Anspruch nehmen. Dafür ist ein Tafel-Berechtigungsschein notwendig. Diesen stellt Ihnen das Sozialamt auf Antrag aus.
Beantragung per Email:
Beantragung per Post:
Anfrage für die Ausstellung eines Tafel-Berechtigungsscheins