Grundsicherung beantragen - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Beschreibung
Grundsicherung kann beantragen, wer
- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
- das 65. Lebensjahr vollendet hat
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft
erwerbsgemindert ist
Neben dem Einkommen spielen auch Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle.
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.
Was umfasst die Grundsicherung?
Die Grundsicherung umfasst
- den maßgebenden Regelsatz
- angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
- eventuell zusätzliche Bedarfe
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bevor der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII geprüft werden kann, muss ein Antrag gestellt werden.
Zur Prüfung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis / Pass
- Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
- Mietvertrag und Mietzahlungsbeleg bzw. Nachweis der Kosten bei selbst
genutztem Wohnraum
- Mietbescheinigung
- Vermögensnachweise
- Einkommensnachweise
Welche Unterlagen darüber hinaus zur Prüfung des Anspruches erforderlich sind erfragen Sie bitte bei
Ansprechpartner/in Buchstabe
Frau Birgit Bellmer Buchstaben A - K
Herr Igor Dick Buchstaben L - Z
Öffnungszeiten Sozialamt
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