Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbewLG)?
Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
Asylbewerber werden nach einem Verteilerschlüssel den Städten und Gemeinden zugewiesen (hier: von der Bezirksregierung Arnsberg).
Welche Leistungen kann ich erwarten?
- den maßgebenden Regelsatz
- angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (zuerst erfolgt die Unterbringung
in einer städtischen Unterkunft)
- eventuell Leistungen für einmalige Bedarfe
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Leistung ist antragsabhängig.
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
- Aufenthaltserlaubnis
Ob darüber hinaus noch Unterlagen benötigt werden erfragen Sie bitte bei
Ansprechpartner/in Buchstabe
Frau Birgit Bellmer Buchstaben A - G
Herr Igor Dick Buchstaben H - Z
Montag | geschlossen |
Dienstag | 08.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.30 Uhr |
Freitag |
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