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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - vollzogen.
Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der zuvor aufgeführten festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang (Anschlag) in den Bekanntmachungskästen in der Fußgängerpassage am Rathausplatz (heute: Marktplatz) im Stadtteil Horn.
a) Im Kreisblatt vom 20.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes bekannt gemacht.
Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachfolgend mit abgedrucktem Übersichtsplan ersichtlich.
Ergänzend wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB wird abgesehen. Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung besteht im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB.
Das Wahlergebnis der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Horn-Bad Meinberg am 27.09.2020 wurde im Kreisblatt Lippe vom 12.10.2020, Seite 1.143, öffentlich bekannt gemacht.
Die B+T Horn Energie GmbH, Ernst-Diegel-Straße 4, 36304 Alsfeld, beantragt bei der Bezirksregierung Detmold als zuständige Genehmigungsbehörde eine Genehmigung nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Klärschlamm- und Papiertrocknungsanlage auf ihrem Betriebsgrundstück Kampstraße 65 in 32805 Horn-Bad Meinberg (Gemarkung Horn, Flur 4, Flurstück 1046). Der Antrag beinhaltet die Errichtung und Betrieb einer Schlammtrocknungsanlage, bei der die Wärmeenergie zur Trocknung über Prozessdampf des benachbarten Biomasseheizkraftwerkes bezogen wird. Die bei dem Trocknungsprozess entstehenden, geruchsbeladenen Brüden werden gefasst und der Verbrennungsluft des Biomasseheizkraftwerks zugeführt und somit geruchsneutral verbrannt. Die Anlage wird über eine Annahmekapazität für Klärschlamm von 260t/d Nassschlamm verfügen, der Papierfaserschlamm kann mit bis zu 100.000 t/a angenommen werden. Die Anlage soll nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen werden.
Der Wahlausschuss der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung am 05.08.2020 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/in und für die Ratswahl in der Stadt Horn-Bad Meinberg entschieden.
An den Kommunalwahlen kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die bei ihrer Meldebehörde am 35. Tag vor der Wahl (9. August 2020) für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl (28. August 2020) zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten eintragen. Sie erhalten von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen.