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18.03.2021

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts zwischen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg, den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe
Hier: Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung der Kooperationsvereinbarung „Interkommunale Kooperation zum Archivwesen“

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Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg, den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe habe ich zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts eine Kooperationsvereinbarung „Interkommunale Kooperation zum Archivwesen“ geschlossen.

Die Bezirksregierung Detmold hat als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 17. Februar 2021 (Aktenzeichen 31.012.3-006/2021/001) diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom 01.10.1979 in der zur Zeit gültigen Fassung genehmigt und bekanntgemacht (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold, 206. Jahrgang, ausgegeben in Detmold am 1. März 2021, Nr. 9, Seiten 46 bis 48).

Auf diese öffentliche Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung weise ich hiermit gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG NRW hin.

Horn-Bad Meinberg, den 18.03.2021

Stadt Horn-Bad Meinberg
Der Bürgermeister
Krüger

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Autor/in: Fachbereich 1, Zentrale Dienste, Herr Gellrich