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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Der Ausschuss für Verkehr und Sicherheit des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 20.09.2022 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung für die 1. Änderung der Sanierungssatzung „Historischer Stadtkern Horn“ durchzuführen. Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung der Sanierungssatzung „Historischer Stadtkern Horn“, Stt. Horn mit der zugehörigen Begründung vom 17. Oktober 2022 bis einschließlich 11. November 2022 öffentlich ausliegt. Die öffentliche Auslegung findet beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg (Marktplatz 2, 2. Obergeschoss, Aushangtafel im Flur) zu folgenden Zeiten statt: Montags bis donnerstags zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr, bzw. mittwochs schon ab 7:30 Uhr und donnerstags bis 17:30 Uhr, sowie freitags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05234/201-277 und unter Erhebung der Kontaktdaten statt. Die Unterlagen werden auch ins Internet auf der Homepage der Stadt Horn-Bad Meinberg unter der Kategorie „Bekanntmachungen“ eingestellt. Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die Sanierungssatzung informieren. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg, elektronisch an poststelle@vps.horn-badmeinberg.de oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (Marktplatz 2, Zimmer 25, aus Gründen des Infektionsschutzes nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05234/201-277) vorgebracht werden. Gem. § 4a (6) Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Sanierungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Sanierungssatzung nicht von Bedeutung ist. Lage und Umfang des Satzungsgebietes sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Horn-Bad Meinberg, den 28.09.2022 i.V. Unterlagen1. Entwurf der Änderungssatzung Historischer Stadtkern Horn [PDF-Dokument: 211 kB] Entwurf der Begründung zur Änderungssatzung Historischer Stadtkern Horn [PDF-Dokument: 245 kB] Entwurf der Abgrenzung zum Sanierungsgebiet [PDF-Dokument: 21,5 MB] |
Autor: Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften, Lena Palazio |
Autor/in: Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften, Lena Palazio