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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 12.07.2017 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie die folgenden bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen:
vom
01. November bis einschließlich 01. Dezember 2017
öffentlich ausliegen. Die öffentliche Auslegung findet beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg (Marktplatz 2, 2. Obergeschoss, Aushangtafel im Flur) zu folgenden Zeiten statt: Montags bis donnerstags zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr, bzw. mittwochs schon ab 7:30 Uhr und donnerstags bis 17:30 Uhr, sowie freitags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr.
Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt. Dazu wird um vorherige Terminabsprache unter Tel. 05234-201-271 gebeten.
Während der öffentlichen Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über den Bebauungsplan informieren. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (Marktplatz 2, Zimmer 24) vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (gem. § 4a (6) BauGB).
Lage und Umfang des Plangebietes sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist die Grenzziehung in dem Entwurf der Planzeichnung verbindlich.
Horn-Bad Meinberg, den 12.10.2017
gez. Rother
Bürgermeister
01 4 Ä FNP-BPlan M 30_Übersichtsplan [PDF: 1014 kB]
02_4 Ä FNP_Planzeichnung_Offenlegung [PDF: 629 kB]
03_BPlan M 30_Planzeichnung_Offenlegung [PDF: 2,1 MB]
04_4 Ä FNP_Begründung_Offenlegung [PDF: 2,8 MB]
05_BPlan M 30_Begründung_Offenlegung [PDF: 1,5 MB]
06_4 Ä FNP-BPlan M 30_Umweltbericht_Offenlegung [PDF: 8,1 MB]
06a_4 Ä FNP-BPlan M 30_Bestand Biotoptypen_Offenlegung [PDF: 3 MB]
06b_4 Ä FNP-BPlan M 30_Planung Biotoptypen_Offenlegung [PDF: 1,8 MB]
06c_4 Ä FNP-BPlan M 30_Kompensation_Offenlegung [PDF: 1,9 MB]
07_4 Ä FNP-BPlan M 30_Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_Offenlegung [PDF: 2 MB]
08_BPlan M 30_Immissionsschutz-Gutachten_Offenlegung [PDF: 2,8 MB]
09 4 Ä FNP-BPlan M 30_Umweltbezogene Stellungnahmen_Offenlegung [PDF: 3,9 MB]