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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - vollzogen.
Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der zuvor aufgeführten festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang (Anschlag) in den Bekanntmachungskästen in der Fußgängerpassage am Rathausplatz (heute: Marktplatz) im Stadtteil Horn.
Die Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten führen dazu, dass eine Reihe von Grabsteinen nicht mehr den erforderlichen Halt haben und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Alle Angehörigen bzw. Pflegeverpflichteten von Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in den Stadtteilen Belle, Bellenberg, Billerbeck, Fromhausen, Heesten, Horn, Holzhausen-Externsteine, Kempenfeldrom, Leopoldstal, Schmedissen, Vahlhausen, Veldrom und Wehren werden hiermit aufgefordert, die Grabsteine auf den Grabstätten auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen und lose Grabsteine bis spätestens zum 19. April 2023 befestigen zu lassen. Diese Arbeiten dürfen nur Gewerbetreibenden, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, übertragen werden.
Gemeinsame Bekanntmachung
der Stadt Horn-Bad Meinberg,
der evangelischen Kirchengemeinde Bad Meinberg,
der Stiftung Eben-Ezer,
der Arbeiterwohlfahrt sowie
Kindergartenvereine Bad Meinberg und Holzhausen-Externsteine
Neuaufnahme in die Kindergärten
Vom 02.11.2022 – 02.12.2022 können Kinder zum Kindergartenjahr 2023/2024 wie folgt angemeldet werden:
Der Ausschuss für Verkehr und Sicherheit des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 20.09.2022 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung für die 1. Änderung der Sanierungssatzung „Historischer Stadtkern Horn“ durchzuführen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 22.06.2022 aufgrund der Vorlage VL-385/20-25 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Vorentwurf des Bebauungsplan H 30 „Industriestraße“ wird gebilligt. Mit ihm soll die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.“
Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen statt.
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten führen dazu, dass eine Reihe von Grab-steinen nicht mehr den erforderlichen Halt haben und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Alle Angehörigen bzw. Pflegeverpflichteten von Grab-stätten auf den städtischen Friedhöfen in den Stadtteilen Belle, Bellenberg, Billerbeck, Fromhausen, Heesten, Horn, Holzhausen-Externsteine, Kempenfeldrom, Leopoldstal, Schmedissen, Vahlhausen, Veldrom und Wehren werden hiermit aufgefordert, die Grabsteine auf den Grabstätten auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen und lose Grabsteine bis spätestens zum 27. April 2022 befestigen zu lassen. Diese Arbeiten dürfen nur Gewerbetreibenden, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, übertragen werden.
Gem. § 141 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der z.Zt. gültigen Fassung weise ich darauf hin, dass die 4. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe vom 09.03.2021 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Nr. 28 vom 12.07.2021, S. 174, öffentlich bekannt gemacht wurde.
Horn-Bad Meinberg, den 03. August 2021
Stadt Horn-Bad Meinberg
Der Bürgermeister
Krüger
Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg, den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe habe ich zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts eine Kooperationsvereinbarung „Interkommunale Kooperation zum Archivwesen“ geschlossen.
Gemäß § 65 Kommunalwahlordnung mache ich hiermit öffentlich bekannt, dass der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg in seiner Sitzung am 11.02.2021 folgende Beschlüsse gefasst hat: