Stadt Horn - Bad Meinberg | Bekanntmachungen

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Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - vollzogen.

Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der zuvor aufgeführten festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang (Anschlag) in den Bekanntmachungskästen in der Fußgängerpassage am Rathausplatz (heute: Marktplatz) im Stadtteil Horn.

Kreisblatt Lippe

 


  

Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Die Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten führen dazu, dass eine Reihe von Grabsteinen nicht mehr den erforderlichen Halt haben und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Alle Angehörigen bzw. Pflegeverpflichteten von Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in den Stadtteilen Belle, Bellenberg, Billerbeck, Fromhausen, Heesten, Horn, Holzhausen-Externsteine, Kempenfeldrom, Leopoldstal, Schmedissen, Vahlhausen, Veldrom und Wehren werden hiermit aufgefordert, die Grabsteine auf den Grabstätten auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen und lose Grabsteine bis spätestens zum 19. April 2023 befestigen zu lassen. Diese Arbeiten dürfen nur Gewerbetreibenden, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, übertragen werden.



Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Gemeinsame Bekanntmachung

der Stadt Horn-Bad Meinberg,
der evangelischen Kirchengemeinde Bad Meinberg,
der Stiftung Eben-Ezer,
der Arbeiterwohlfahrt sowie
Kindergartenvereine Bad Meinberg und Holzhausen-Externsteine

Neuaufnahme in die Kindergärten

Vom 02.11.2022 – 02.12.2022 können Kinder zum Kindergartenjahr 2023/2024 wie folgt angemeldet werden:



Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Der Ausschuss für Verkehr und Sicherheit des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 20.09.2022 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung für die 1. Änderung der Sanierungssatzung „Historischer Stadtkern Horn“ durchzuführen.



Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 22.06.2022 aufgrund der Vorlage VL-385/20-25 den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Vorentwurf des Bebauungsplan H 30 „Industriestraße“ wird gebilligt. Mit ihm soll die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.“



Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen statt.

Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.



Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Die Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten führen dazu, dass eine Reihe von Grab-steinen nicht mehr den erforderlichen Halt haben und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Alle Angehörigen bzw. Pflegeverpflichteten von Grab-stätten auf den städtischen Friedhöfen in den Stadtteilen Belle, Bellenberg, Billerbeck, Fromhausen, Heesten, Horn, Holzhausen-Externsteine, Kempenfeldrom, Leopoldstal, Schmedissen, Vahlhausen, Veldrom und Wehren werden hiermit aufgefordert, die Grabsteine auf den Grabstätten auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen und lose Grabsteine bis spätestens zum 27. April 2022 befestigen zu lassen. Diese Arbeiten dürfen nur Gewerbetreibenden, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, übertragen werden.



Stadtwappen Horn-Bad Meinberg
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg für das Haushaltsjahr 2022 samt Anlagen in der Zeit ab dem 27.12.2021 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rathaus, Marktplatz 4, 32805 Horn-Bad Meinberg, Fachbereich 1 – Zentrale Dienste, Zimmer 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 8.30 - 12.00 Uhr, mittwochs 7.30 - 12.30 Uhr, donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr) öffentlich ausliegt. Das Beratungsverfahren endet voraussichtlich am 03.02.2022 mit dem Beschluss der Haushaltssatzung.

Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Gem. § 141 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.



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Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der z.Zt. gültigen Fassung weise ich darauf hin, dass die 4. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe vom 09.03.2021 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Nr. 28 vom 12.07.2021, S. 174, öffentlich bekannt gemacht wurde.

Horn-Bad Meinberg, den 03. August 2021

Stadt Horn-Bad Meinberg
Der Bürgermeister
Krüger



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Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg, den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe habe ich zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts eine Kooperationsvereinbarung „Interkommunale Kooperation zum Archivwesen“ geschlossen.



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Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haus-haltssatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg für das Haus-haltsjahr 2021 samt Anlagen in der Zeit ab dem 28.12.2020 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rathaus, Marktplatz 4, 32805 Horn-Bad Meinberg, Fachbereich 1 – Zentrale Dienste, Zimmer 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 8.30 - 12.00 Uhr, mittwochs 7.30 - 12.30 Uhr, donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr) öffentlich ausliegt. Das Beratungsverfahren endet voraussichtlich am 11.02.2021 mit dem Beschluss der Haushaltssatzung.

Das Wahlergebnis der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Horn-Bad Meinberg am 27.09.2020 wurde im Kreisblatt Lippe vom 12.10.2020, Seite 1.143, öffentlich bekannt gemacht.