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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 22.06.2022 aufgrund der Vorlage VL-385/20-25 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Vorentwurf des Bebauungsplan H 30 „Industriestraße“ wird gebilligt. Mit ihm soll die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.“
Es wird bestätigt, dass der vorstehende Wortlaut mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg vom 22.06.2022 übereinstimmt und dass gemäß § 2 (1) und (2) BekanntmVO NRW verfahren wurde.
Horn-Bad Meinberg, den 06.07.2022
gez.
Krüger
Bürgermeister
Nach § 2 (3) BekanntmVO wird hiermit die Bekanntmachung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanes H 30 „Industriestraße“, Stt. Horn angeordnet:
„Der Vorentwurf des Bebauungsplan H 30 „Industriestraße“ wird gebilligt. Mit ihm soll die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.“
Gleichzeitig wird erklärt, dass der Beschluss hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
Horn-Bad Meinberg, den 06.07.2022
gez.
Krüger
Bürgermeister
Gem. § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die öffentliche Unterrichtung über die Planung erfolgt in der Zeit vom 02.August bis einschließlich 01. September 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. nach Vereinbarung (unter Tel. 05234-201-271) beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg, Marktplatz 2, 2. OG (Flur), wobei gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben ist.
Die Unterlagen werden auch ins Internet auf der Homepage der Stadt Horn-Bad Meinberg unter der Kategorie „Bekanntmachungen“ eingestellt.
Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt.
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes können schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg, elektronisch an poststelle@vps.horn-badmeinberg.de oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (Marktplatz 2, Zimmer 25) vorgebracht werden.
Lage und Umfang des Plangebiets sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist die Grenzziehung in dem Entwurf der Planzeichnung verbindlich.
Horn-Bad Meinberg, den 06.07.2022
gez.
Krüger
Bürgermeister
01 Übersichtsplan H 30_neu_mit Straßennamen
02 HBM-H30_Nutzungsplan_2022.06.13
Autor/in: Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften, Isa Obst