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Bebauungsplan H 30 „Industriestraße“ im Stt. Horn Frühzeitige Beteiligung

Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 22.06.2022 aufgrund der Vorlage VL-385/20-25 den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Vorentwurf des Bebauungsplan H 30 „Industriestraße“ wird gebilligt. Mit ihm soll die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.“

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 (3) der Verord­nung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO)

Es wird bestätigt, dass der vorstehende Wortlaut mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg vom 22.06.2022 übereinstimmt und dass gemäß § 2 (1) und (2) BekanntmVO NRW verfahren wurde.

Horn-Bad Meinberg, den 06.07.2022

gez.

Krüger
Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung gem. § 2 (3) der Verord­nung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO)

Nach § 2 (3) BekanntmVO wird hiermit die Bekanntmachung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanes H 30 „Industriestraße“, Stt. Horn angeordnet:

„Der Vorentwurf des Bebauungsplan H 30 „Industrie­straße“ wird gebilligt. Mit ihm soll die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behör­denbeteiligung durchgeführt werden.“

Gleichzeitig wird erklärt, dass der Beschluss hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

Horn-Bad Meinberg, den 06.07.2022

gez.

Krüger
Bürgermeister

Bekanntmachung
Auf Anordnung des Bürgermeisters wird hiermit der Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan H 30 „Industriestraße“ öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die öffentliche Unterrichtung über die Planung erfolgt in der Zeit vom 02.August bis einschließlich 01. September 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. nach Vereinbarung (unter Tel. 05234-201-271) beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg, Marktplatz 2, 2. OG (Flur), wobei gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben ist.

Die Unterlagen werden auch ins Internet auf der Homepage der Stadt Horn-Bad Meinberg unter der Kategorie „Bekanntmachungen“ eingestellt.

Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes können schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg, elektronisch an poststelle@vps.horn-badmeinberg.de oder zur Nieder­schrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (Marktplatz 2, Zimmer 25) vorgebracht werden.

Lage und Umfang des Plangebiets sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist die Grenzziehung in dem Entwurf der Planzeichnung verbind­lich.

Horn-Bad Meinberg, den 06.07.2022

gez.

Krüger
Bürgermeister

Anprechpartnerin:

Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 271
Fax: 05234 / 201 - 1271
E-Mail: i.obst@horn-badmeinberg.de

Raum: 25 (Verwaltungsneubau)
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Autor/in: Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften, Isa Obst