25.02.2021
Bekanntmachung
Beschluss des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung am 13.09.2020 sowie der Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2020 und der Stichwahl des Bürgermeisters am 27.09.2020 gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
Gemäß § 65 Kommunalwahlordnung mache ich hiermit öffentlich bekannt, dass der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg in seiner Sitzung am 11.02.2021 folgende Beschlüsse gefasst hat:
- Es wird festgestellt, dass bei der Wahl der Vertretung der Stadt Horn-Bad Meinberg am 13.09.2020 keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) genannten Fälle vorliegt. Die Wahl wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.
- Es wird festgestellt, dass bei der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Horn-Bad Meinberg am 13.09.2020 und der Stichwahl des Bürgermeisters am 27.09.2020 keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG genannten Fälle vorliegt. Die Wahlen werden gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) i.V.m. § 46b KWahlG für gültig erklärt.
Horn-Bad Meinberg, den 25.02.2021
Stadt Horn-Bad Meinberg
Der Bürgermeister
als Wahlleiter
In Vertretung:
gez. Barz