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Die B+T Horn Energie GmbH, Ernst-Diegel-Straße 4, 36304 Alsfeld, beantragt bei der Bezirksregierung Detmold als zuständige Genehmigungsbehörde eine Genehmigung nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Klärschlamm- und Papiertrocknungsanlage auf ihrem Betriebsgrundstück Kampstraße 65 in 32805 Horn-Bad Meinberg (Gemarkung Horn, Flur 4, Flurstück 1046). Der Antrag beinhaltet die Errichtung und Betrieb einer Schlammtrocknungsanlage, bei der die Wärmeenergie zur Trocknung über Prozessdampf des benachbarten Biomasseheizkraftwerkes bezogen wird. Die bei dem Trocknungsprozess entstehenden, geruchsbeladenen Brüden werden gefasst und der Verbrennungsluft des Biomasseheizkraftwerks zugeführt und somit geruchsneutral verbrannt. Die Anlage wird über eine Annahmekapazität für Klärschlamm von 260t/d Nassschlamm verfügen, der Papierfaserschlamm kann mit bis zu 100.000 t/a angenommen werden. Die Anlage soll nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold zum o.g. Genehmigungsverfahren. Diese finden Sie hier.
Die Antragsunterlagen liegen zwischen dem 07.09.2020 und 06.10.2020 bei der Stadt Horn-Bad Meinberg, Marktplatz 2, Raum 24 aus. Falls Sie die Unterlagen einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Obst (05234/201-271).
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 06.11. 2020 schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Die Einwendung können auch elektronisch als einfach E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift an die E-Mail-Adresse dezernat53einwendungen@bezreg-detmold.nrw.de erhoben werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen und eine Kurzbeschreibung zum Vorhaben finden Sie hier.
Ansprechparterin:
Autor/in: Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften, Isa Obst