Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - vollzogen.
Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der zuvor aufgeführten festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang (Anschlag) in den Bekanntmachungskästen in der Fußgängerpassage am Rathausplatz (heute: Marktplatz) im Stadtteil Horn.
Das Wahlergebnis der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Horn-Bad Meinberg am 27.09.2020 wurde im Kreisblatt Lippe vom 12.10.2020, Seite 1.143, öffentlich bekannt gemacht.
Der Wahlausschuss der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung am 05.08.2020 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/in und für die Ratswahl in der Stadt Horn-Bad Meinberg entschieden.
An den Kommunalwahlen kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die bei ihrer Meldebehörde am 35. Tag vor der Wahl (9. August 2020) für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl (28. August 2020) zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten eintragen. Sie erhalten von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen.
Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Horn-Bad Meinberg in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten und für die Wahl des Bürgermeisters am 13. September 2020 vom 14.02.2020 (Kreisblatt Lippe vom 25.02.2020, Nr. 103) wird aufgrund der entsprechenden Regelungen des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 (GV. NRW. 2020 S. 379) durch die nachfolgende Fassung ersetzt:
Gemäß § 24 der Kommunalwahlordnung -KWahlO- vom 31. August 1993 (GV.NRW. 1993 S. 592, ber. S. 967), in der zurzeit gültigen Fassung, fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
auf.
Außerdem fordere ich hiermit gemäß § 75 b KWahlO zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
auf.
Anmeldungen von Schulanfängern für die Sekundarschule Horn-Bad Meinberg, Südholzweg 29, und das Gymnasium Horn-Bad Meinberg, Südholzweg 31 werden in der Woche
vom 17.02.2020 bis 21.02.2019
in den Schulsekretariaten der Schulen zu folgenden Zeiten angenommen:
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg für das Haushaltsjahr 2020 samt Anlagen in der Zeit ab dem 20.12.2019 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rathaus, Marktplatz 4, 32805 Horn-Bad Meinberg, Fachbereich 1 – Zentrale Dienste, Zimmer 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 8.30 - 12.00 Uhr, mittwochs 7.30 - 12.30 Uhr, donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr) öffentlich ausliegt. Das Beratungsverfahren endet voraussichtlich am 06.02.2020 mit dem Beschluss der Haushaltssatzung.
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der z.Zt. gültigen Fassung weise ich darauf hin, dass die 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe vom 25.09.2019 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Nr. 45 vom 04.11.2019, Seite 301, öffentlich bekannt gemacht wurde.
Horn-Bad Meinberg, den 12. November 2019
Stadt Horn-Bad Meinberg
Der Bürgermeister
Rother
Kr.Bl. Lippe 25.11.2019
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der z.Zt. gültigen Fassung weise ich darauf hin, dass die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe vom 10.07.2019 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Nr. 31 vom 29.07.2019, Seite 215, öffentlich bekannt gemacht wurde.
Horn-Bad Meinberg, den 12. August 2019
Stadt Horn-Bad Meinberg
Der Bürgermeister
Rother
Kr.Bl. Lippe 26.08.2019