Stadt Horn - Bad Meinberg | Bekanntmachungen

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Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - vollzogen.

Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der zuvor aufgeführten festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang (Anschlag) in den Bekanntmachungskästen in der Fußgängerpassage am Rathausplatz (heute: Marktplatz) im Stadtteil Horn.

Kreisblatt Lippe

 


  

Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Auf Grund

des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist,

der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekannt­machung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zu­letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am 29. November 2016

hat der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg in seiner Sitzung am 13.07.2017 die folgende Satzung beschlossen: