Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - vollzogen.
Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der zuvor aufgeführten festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang (Anschlag) in den Bekanntmachungskästen in der Fußgängerpassage am Rathausplatz (heute: Marktplatz) im Stadtteil Horn.
zu a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 04.07.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.
Im Bereich des 4. Erschließungsabschnitts „Isermannstraße“ wird der Bebauungsplan H 11 „Am Schäferweg“ in Bezug auf die Festsetzungen zur Bauweise geändert. Weiterhin wird eine Anpassung der Verkehrsflächen vorgenommen.
Hierzu wird der Geltungsbereich auf den östlich angrenzenden Bereich der Leopoldstaler Straße erweitert.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird in Form einer Gesamtüberarbeitung vorgenommen.
Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachfolgend mit abgedrucktem Übersichtsplan ersichtlich.
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der z.Zt. gültigen Fassung weise ich darauf hin, dass die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe vom 10.07.2019 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Nr. 31 vom 29.07.2019, Seite 215, öffentlich bekannt gemacht wurde.
Horn-Bad Meinberg, den 12. August 2019
Stadt Horn-Bad Meinberg
Der Bürgermeister
Rother
Kr.Bl. Lippe 26.08.2019
Der Kreis Lippe hat mit Bescheid vom 21.12.2018 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA), am nachfolgend genannten Standort im Außenbereich der Stadt Horn-Bad Meinberg, erteilt.
Die Bezirksregierung Detmold hat für den Knochenbach, die Berlebecke und die Wiembecke im Kreis Lippe die Überschwemmungsgebiete neu ermittelt und plant diese durch eine Rechtsverordnung festzusetzen.
Die Überschwemmungsgebietsverordnung Berlebecke, Wiembecke und Knochenbach vom 05. Dezember 2006 wird mit In-Kraft-Treten der neuen Festsetzung aufgehoben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 04.07.2018 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung für die 4. Änderung des Bebauungsplanes M 15 „Silvaticum“ durchzuführen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 17.04.2018 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie die folgenden bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen:
zu a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 14.06.2017 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes M 25 „Blomberger Straße“, Stt. Bad Meinberg gefasst (Kr.Bl.Lippe 25.08.2017 Nr. 413).
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird abgesehen. Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung besteht im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB.
zu b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 22.11.2017 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes M 25 „Blomberger Straße“ durchzuführen.
zu a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 05.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes M 29 „Detmolder Straße / Am Waldstadion“ beschlossen (Kr.Bl.Lippe 25.06.2013 Nr. 268).
Für das Betriebsgelände der Staatlich Bad Meinberger Mineralbrunnen GmbH & Co. KG nördlich der Detmolder Straße und westlich der Straße Am Waldstadion sowie der vorgesehenen Erweiterungsflächen wird die Aufstellung des Bebauungsplan M 29 „Detmolder Straße/ Am Waldstadion“ beschlossen. Ziel des Planverfahrens ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes.