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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - vollzogen.
Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der zuvor aufgeführten festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang (Anschlag) in den Bekanntmachungskästen in der Fußgängerpassage am Rathausplatz (heute: Marktplatz) im Stadtteil Horn.
zu a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 01.02.2017 für das Gebiet östlich der Wilberger Straße und nördlich des Naturschutzgebietes „Wiembecketal“ und der Energiezentrale der Fa. Glunz im Stt. Horn die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.
Der Beschluss wurde im Kreisblatt Lippe vom 27.02.2017 öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung vom 12.07.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg wie folgt beschlossen:
„Die Änderung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan H 27.1 „Wilberger Straße/ Lackfabrik“, Stt. Horn wird beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden um das Flurstück 838, Flur 4, Gem. Horn erweitert.“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 14.06.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Im Bereich des Flurstücks 729, Flur 7, Gem. Bad Meinberg an der Ecke Brunnenstraße/ Königsberger Allee im Stt. Bad Meinberg soll der rechtskräftige Bebauungsplan M 25 „Blomberger Straße“ in Bezug auf die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und zum Maß der baulichen Nutzung geändert werden. Durch die Änderung soll eine Bebaubarkeit des westlichen Teils des Flurstücks 729, Flur 7, Gem. Bad Meinberg ermöglicht werden.“
Auf Grund
des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist,
der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am 29. November 2016
hat der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg in seiner Sitzung am 13.07.2017 die folgende Satzung beschlossen:
Der vom Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg am 09.12.2010 beschlossene Flächennutzungsplan der Stadt Horn-Bad Meinberg einschließlich der nach diesem Feststellungsbeschluss erfolgten Änderungen wurde von der Bezirksregierung Detmold mit Verfügung vom 30.03.2012, Az.: 35.21.10-508/H.65, gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der Ratsbeschluss vom 09.12.2010 hat folgenden Wortlaut:
„Verfahrensabschließender Beschluss
Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Horn-Bad Meinberg wird beschlossen. Es gilt die Planzeichnung vom 11.11.2010 in Verbindung mit der Begründung einschließlich Umweltbericht vom 11.11.2010.“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 03.04.2017 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Begründung sowie die folgenden bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen:
zu a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 05.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes M 29 „Detmolder Straße / Am Waldstadion“ beschlossen.
Für das Betriebsgelände der Staatlich Bad Meinberger Mineralbrunnen GmbH & Co. KG nördlich der Detmolder Straße und westlich der Straße Am Waldstadion sowie der vorgesehenen Erweiterungsflächen wird die Aufstellung des Bebauungsplan M 29 „Detmolder Straße/ Am Waldstadion“ beschlossen. Ziel des Planverfahrens ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes.
zu a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung am 03.04.2017 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes M 30 „Nahversorgungsmarkt an der Brunnenstraße“ beschlossen.
Für das Gebiet östlich der Brunnenstraße und nördlich der Detmolder Straße im Stt. Bad Meinberg wird die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Horn-Bad Meinberg beschlossen. Ziel des Planverfahrens ist die Vergrößerung des bisher dargestellten Sondergebietes „Handel“.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 03.04.2017 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie die folgenden bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen:
zu a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 01.02.2017 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.
Der Bebauungsplan überplant einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Fi 1 „Beethovenweg/ Windmühlenweg“. Mit dem Bebauungsplan soll der bestehende Gastronomiebetrieb in der Windmühle Fissenknick sowie seine Erweiterung planungsrechtlich abgesichert werden. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Er wird im Vollverfahren aufgestellt.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist aus dem nachfolgend mit abgedrucktem Übersichtsplan ersichtlich.
Die Stadt Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe, NRW) gibt hiermit bekannt, dass der Konzessionsvertrag mit der innogy SE (Rechtsnachfolgerin der RWE Deutschland AG) über die Versorgung des Stadtgebietes Horn-Bad Meinberg mit Gas am 31.12.2018 endet.
Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, öffentlich bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg in seiner öffentlichen Sitzung am 24.08.2016 den Aufstellungsbeschluss für das o.g. Planverfahren neu gefasst hat.