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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt.
Die Wahlräume sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Weiterhin sind auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt
oder
2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Im Ausland lebende Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht mehr stellen. Die Antragsfrist endete am 5. September 2021.
Weitere Informationen für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland gibt es auf der Internetseite des Bundeswahlleiters:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Die Stadt Horn-Bad Meinberg gehört zum Wahlbezirk 136, Höxter - Gütersloh III - Lippe II.
Zu diesem Wahlkreis gehören:
Eine Übersicht der Wahlräume finden Sie hier: https://wahl.krz.de/bw2021/05766032/praesentation/wahlraeume.html
Den Wahlraum, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung, Sie können auch unseren Wahlraumfinder nutzen: https://wahl.krz.de/bw2021/05766032/praesentation/strassen.html .
Die Wahlbenachrichtigungen sind am 16.08.2021 versandt worden.
Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Hierzu ist ein Antrag erforderlich.
Wahlscheine können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten vom 16. August 2021 bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, mündlich im Rathaus, Marktplatz 4, 32805 Horn-Bad Meinberg, oder schriftlich beantragt werden. In Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus, Marktplatz 4, 32805 Horn-Bad Meinberg, auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig. Bei der Antragstellung müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Ein Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich darüber hinaus ein QR-Code, um eine elektronische Briefwahl-Beantragung über ein mobiles Endgerät vorzunehmen.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch hier beantragen: Briefwahlantrag.
Für Beantragung und die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person wird eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Der Wahlschein wird Ihnen dann zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt.
Briefwahlunterlagen werden am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus, Marktplatz 4, 32805 Horn-Bad Meinberg, entgegengenommen. Eine Abgabe von Briefwahlunterlagen im Wahlraum ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html
Wahlbekanntmachung der Stadt Horn-Bad Meinberg für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021 [PDF-Dokument: 52 kB] , Kreisblatt Lippe vom 10.09.2021
Bekanntmachung der Stadt Horn-Bad Meinberg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021 [PDF-Dokument: 58 kB] , Kreisblatt Lippe vom 25.08.2021
Zugelassene Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl, Bekanntmachung des Kreises Höxter:
Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 05. August 2021
Autor/in: Fachbereich 1, Zentrale Dienste, Herr Gellrich