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Änderung Wehrpflicht, Erfassung der Wehrpflichtigen

Sicher haben Sie die Diskussion über die Wehrpflicht in den letzten Monaten verfolgt und zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, keine Einberufungen aufgrund der Wehrpflicht mehr durchzuführen. Dazu teile ich Ihnen folgendes mit:

Die Bundesregierung hat entschieden, ab 01. Juli 2011 die Einberufung zum Grundwehrdienst auszusetzen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Rechtslage gilt aber das Wehrpflichtgesetz in der derzeitigen Fassung. Im Vorgriff auf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgen bereits ab sofort jedoch Musterungen und Einberufungen nur noch auf freiwilliger Basis. Die Erfassung wird weiterhin durchgeführt.

Ihr Kreiswehrersatzamt wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die Änderungen informieren.

Informationen zu Ihrem Kreiswehrersatzamt und dem Wehrersatzwesen finden Sie hier.

Öffnungszeiten Bürgerservice


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
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32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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Bildung, Ordnung und Soziales
Bürgerservice
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32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: a.kuebler@horn-badmeinberg.de

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E-Mail: h.toelle@horn-badmeinberg.de

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