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Abmeldung des Wohnsitzes

Abmeldung des Wohnsitzes

-Im Falle des Wohnungswechsels im Inland entfällt die Abmeldepflicht-

Personen, die aus einer Wohnung ausziehen, haben sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden bei:

  • Wegzug ins Ausland

Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.


Die Abmeldung der Nebenwohnung muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen.


Die Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers ist nicht mehr vorzulegen.

Wenn eine andere Person, die Abmeldung für Sie übernehmen soll, können Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen:


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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Ansprechpartner
Bildung, Ordnung und Soziales
Bürgerservice
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: a.kuebler@horn-badmeinberg.de

Raum: 2 (Verwaltungsneubau)
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Bürgerservice
Marktplatz 2
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Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: s.wedel@horn-badmeinberg.de

Raum: 3 (Verwaltungsneubau)
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Bürgerservice
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: h.toelle@horn-badmeinberg.de

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