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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Jeder, der Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung erlangt, ist verpflichtet, unverzüglich dieses dem Kreis Lippe zu melden.
Vor dem Kauf eines Grundstücks oder Immobilie sollte eine Auskunft aus dem Altlastenflächenkataster eingeholt werden.
Auskünfte erteilt Herr Oberbracht
FG 700 - Wasser-/Abfallwirtschaft, Immissions-/Bodenschutz, Energie
Zuständig für/ Funktion: Abfallwirtschaft, Altasten, Bodenschutz
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Telefon: 05231 62-670
Fax: 05231-630118304
E-Mail: u.oberbracht@kreis-lippe.de
www.kreislippe.de