Förderung Denkmalpflege (kleinere Maßnahmen)
Beschreibung
Zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen an privaten Baudenkmälern gewährt die Stadt Zuschüsse.
Die Förderung beträgt 50% der denkmalpflegerischen Kosten, höchstens 5.000 Euro.
Anträge sind bis zum 15. August für das jeweils folgende Jahr einzureichen.
Die Förderung beträgt 50% der denkmalpflegerischen Kosten, höchstens 5.000 Euro.
Anträge sind bis zum 15. August für das jeweils folgende Jahr einzureichen.
Gebühren
keine
Unterlagen
- Bauzeichnungen
- Fotos
- Angebote von Handwerkern bzw. Baufirmen
- Ausgefüllter Vordruck "Zuschussantrag D"
rechtliche Grundlagen
Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude
Montag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
Dienstag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr |
- |
12.30 Uhr |
Donnerstag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
und |
14.00 Uhr |
- |
17.30 Uhr |
Freitag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |