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Förderung Denkmalpflege (kleinere Maßnahmen)

Beschreibung

Zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen an privaten Baudenkmälern gewährt die Stadt Zuschüsse.
Die Förderung beträgt 50% der denkmalpflegerischen Kosten, höchstens 5.000 Euro.
Anträge sind bis zum 15. August für das jeweils folgende Jahr einzureichen.

Gebühren

Unterlagen

  • Bauzeichnungen
  • Fotos
  • Angebote von Handwerkern bzw. Baufirmen
  • Ausgefüllter Vordruck "Zuschussantrag D"

rechtliche Grundlagen

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude

Montag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Dienstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Mittwoch

7.30 Uhr

-

12.30 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

und

14.00 Uhr

-

17.30 Uhr
Freitag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

Weitere Informationen