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Förderung Denkmalpflege (steuerliche Vergünstigungen)

Beschreibung

Anschaffung und Pflege eines Baudenkmals werden bei verschiedenen Steuerarten begünstigt. Je nach Art des Denkmals und individueller steuerlicher Situation können die Einkommensteuer, die Einheitsbewertung, die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer und/oder die Grundsteuer reduziert werden.

Eine Beratung in steuerlichen Fragen durch die Stadt ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Eine wichtige steuerliche Vergünstigung ist die Abschreibung von Aufwendungen bei Baudenkmälern, die zur Einkunftserzielung oder zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, nach Einkommensteuergesetz. Alle Aufwendungen, die zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind, können über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden.

Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz. Diese erhalten Sie bei der Stadt als Unterer Denkmalbehörde.

ACHTUNG: Zwingende Voraussetzung für die Bescheinigung ist, dass die Maßnahmen vorher bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt wurden und eine Erlaubnis gem. § 9 Denkmalschutzgesetz erteilt wurde. Arbeiten, die ohne eine solche Erlaubnis oder vor deren Erteilung durchgeführt wurden, können steuerlich nicht begünstigt werden!

Gebühren

20 € bis 100 €

Unterlagen

rechtliche Grundlagen

  • Denkmalschutzgesetz
  • Einkommensteuergesetz

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude

Montag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Dienstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Mittwoch

7.30 Uhr

-

12.30 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

und

14.00 Uhr

-

17.30 Uhr
Freitag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

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