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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Horn-Bad Meinberg ist seit dem 11.04.2012 wirksam.

Download Flächennutzungsplan [Achtung: erhöhte Downloadzeit, Größe ca. 17 MB]

Seit dem 11.12.2019 ist die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Bad Meinberg wirksam.

Planzeichnung 1. Änderung des Flächennutzungsplanes [PDF-Dokument: 1,6 MB]

Seit dem 12.06.2018 ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Bad Meinberg im Bereich „Brunnenstraße“ wirksam.

Planzeichnung 4. Änderung des Flächennutzungsplanes [PDF-Dokument: 1,2 MB]

Jedermann kann die Bauleitpläne einschließlich der Begründungen und der zusammenfassenden Erklärungen bei der rechts angegebenen Stelle während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.


 
Rechtliche Grundlagen:
  • Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung u.a.

 

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
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Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 271
Fax: 05234 / 201 - 1271
E-Mail: i.obst@horn-badmeinberg.de

Raum: 25 (Verwaltungsneubau)
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