Gewerbezentralregister - Auskunft
a) Auskunft über natürliche Personen
b) Auskunft über Firmen -Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z. B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
a) bei Auskünften über Personen: - Nachweis der Identität: z. B. Personalausweis oder Pass - Angabe des Geburtsnamens der Mutter - Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde - Persönliche Antragstellung ist erforderlich
b) bei Auskünften über Firmen: - Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z. B. Personalausweis oder Pass - Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z.B. Auszug aus dem Handelsregister) - Angabe der Rechtsform der Firma (z.B. GmbH, KG) - Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister) zuständiges Registergericht - Name und Sitz der Firma - Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde.
Neue Funktion: Wer eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können diese Auskünfte ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Hier geht es zur Online-Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Flyer Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online
Montag |
8:30 und 14:00 |
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12:00 Uhr 16:00 Uhr |
Dienstag |
8:30 |
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12:00 Uhr |
Mittwoch |
7:30 |
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13:00 Uhr |
Donnerstag |
8:30 und 14:00 |
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12:00 Uhr 17:30 Uhr |
Freitag |
8:30 |
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12:00 Uhr |