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Grundstücksteilung beantragen

Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Verhältnisse, die durch die Teilung geschaffen werden, müssen den Vorschriften der Bauordnung NRW oder den aufgrund der Bauordnung NRW erlassenen Vorschriften entsprechen.
 
Teilungen von Grundstücken sind zum Beispiel dann notwendig, wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit einem Erbbaurecht belastet oder aus sonstigen Gründen als selbständige Grundstücke im Grundbuch geführt werden sollen.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde ist der Kreis Lippe, Der Landrat, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold.

Nähere Infos hier.

Für die Teilung von unbebauten Grundstücken ist keine Genehmigung erforderlich.

Gebühren:
werden vom Kreis Lippe erhoben

rechtliche Grundlagen:
§ 8 Abs. 1 Bauordnung NRW 

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein

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