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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Hundesteuerpflichtig ist jeder Hundehalter, der einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Der Hund muss bei der Stadt angemeldet werden. Es ergeht ein Steuerbescheid und der Hundehalter bekommt eine Steuermarke mit der Registriernummer für das Tier, die außerhalb des eigenen Grundstücks mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt werden muss.
Bei Verlust der Steuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen.
Die Gebühr hierfür beträgt 5,00 €.
Die An- und Abmeldung der Hunde kann im Bürgerservice erfolgen. Da bei der Anmeldung die Steuermarke übergeben wird, ist ein persönliches Erscheinen vor Ort notwendig.
Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an den/die unten genannte/n Ansprechpartner/in (des Fachbereichs 1).
Bitte denken Sie daran, dass Hunde bestimmter Rassen, gefährliche oder große Hunde zusätzlich ordnungsbehördlich gemeldet werden müssen. Nähere Infos hier.
In Horn-Bad Meinberg beträgt der Steuersatz pro Kalenderjahr ab 01.01.2011
Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind inbesondere Hunde der Rassen:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier,
American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano,
Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander
sowie mit anderen Hunden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine Hundesteuerermäßigung
oder -befreiung beantragt werden:
Montag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Dienstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 | - | 12.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
und | 14.00 | - | 17.30 Uhr |
Freitag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Montag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 16.00 Uhr | |
Dienstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 | - | 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 17.30 Uhr | |
Freitag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |