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KFZ-Einstellplätze ablösen

Baurechtlich erforderliche Pkw-Einstellplätze, deren Anlegung nicht möglich ist,
können gegen Zahlung eines einmaligen Betrages abgelöst werden.

Mit dem eingenommenen Geld baut die Stadt öffentliche Parkplätze.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Baugenehmigung, formloser Antrag, Lageplan

Gebühren:

2.660 € - 2.860 € je Stellplatz 

Rechtliches:

Stellplatz-Ablösesatzung

§ 51 Bauordnung Nordrhein-Westfalen

Öffnungszeiten Allgemein vormittags

Montag

8.30

-

12.00 Uhr

Dienstag

8.30

-

12.00 Uhr

Mittwoch

7.30

-

12.30 Uhr

Donnerstag

8.30

-

12.00 Uhr

Freitag

8.30

-

12.00 Uhr

 

 

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