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Kanalanschlussbeitrag

Beschreibung

Sobald ein Grundstückseigentümer sein Grundstück an die öffentliche Kanalisation anschließen kann, muss er einen Kanalanschlussbeitrag zahlen. Dies ist ein einmaliger, anteiliger Aufwandsersatz für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage. Die Kosten für den Grundstücksanschluss, das ist das Stück Leitung vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze, sind grundsätzlich im Kanalanschlussbeitrag enthalten. In besonderen Fällen ist für den Grundstücksanschluss ein Kostenersatz zu zahlen.

Zusätzlich zu den Kanalanschlussbeiträgen gibt es noch Beiträge für:

Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Horn-Bad Meinberg eine Anliegerbescheinigung aus.

Beitrag / Gebühr

Für den Kanalanschlussbeitrag ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung handelt. Der Beitragssatz beträgt bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser 10,47 € je qm anrechenbarer (modifizierter) Grundstücksfläche. Bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser werden 6,94 € erhoben, bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser werden 3,53 € erhoben.

In den Fällen, in denen Kostenersatz für den Grundstücksanschluss zu tragen kommt, wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.

24,00 € für die Anliegerbescheinigung Kanal

Unterlagen

Für den Kanalanschlussbeitrag: keine

Für die Anliegerbescheinigung:

  • die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks: Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück
  • ggfls. eine Bescheinigung des Eigentümers, Auskünfte an Dritte erteilen zu können, wenn der Informationssuchende nicht Eigentümer ist
  • die Baugenehmigung (wenn vorhanden)

Rechtliches

Kommunalabgabengesetz für das Land NRW, Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg

Links

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude

Montag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Dienstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Mittwoch

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12.30 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr

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und

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Freitag

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