Kinderreisepass beantragen

Beschreibung

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommt für Kinder ein Kinderreisepass in Betracht. Es besteht aber auch die Möglichkeit, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis. Der Vorteil des Kinderreisepasses besteht darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.

Ein Kinderreisepass wird für Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und muss, unabhängig vom Alter des Kindes, ein Lichtbild enthalten. Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Der Verlust des Kinderreisepasses ist unverzüglich anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 01. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro.

Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer werden 6,00 Euro berechnet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis(erklärung) beider Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • ein aktuelles (max. 6 Monate altes) biometrietaugliches Lichtbild im Passformat (45 x 35 mm)
  • Angabe der Augenfarbe und Größe des Kindes
  • das Kind muss bei der Beantragung oder Verlängerung persönlich dabei sein

Einverständniserklärung Kinderreisepass / Personalausweis (auch vorläufig) vor Vollendung des 16. Lebensjahres / Reisepass vor Vollendung des 18. Lebensjahres

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice.

Öffnungszeiten Bürgerservice

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