Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbewLG)?
Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder
- vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind oder
- Ehegatten oder minderjährige Kinder der in Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländer sind.
Asylbewerber werden nach einem Verteilerschlüssel den Städten und Gemeinden zugewiesen (hier: von der Bezirksregierung Arnsberg).
Welche Leistungen kann ich erwarten?
- den maßgebenden Regelsatz
- angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (zuerst erfolgt die Unterbringung
in einer städtischen Unterkunft)
- eventuell Leistungen für einmalige Bedarfe
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Leistung ist antragsabhängig.
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
- Aufenthaltserlaubnis
Ob darüber hinaus noch Unterlagen benötigt werden erfragen Sie bitte bei
Ansprechpartner/in Buchstabe
Frau Birgit Bellmer Buchstaben A - G
Herr Igor Dick Buchstaben H - Z
Öffnungszeiten Sozialamt
Montag |
geschlossen |
||
Dienstag |
8:30 |
- |
12:30 Uhr |
Mittwoch |
8:30 |
- |
12:30 Uhr |
Donnerstag |
8:30 |
- |
12:30 Uhr |
Freitag |
geschlossen |