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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbewLG)?

Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder
  2. vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind oder
  3. Ehegatten oder minderjährige Kinder der in Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländer sind.

Asylbewerber werden nach einem Verteilerschlüssel den Städten und Gemeinden zugewiesen (hier: von der Bezirksregierung Arnsberg).

Welche Leistungen kann ich erwarten?

-  den maßgebenden Regelsatz
-  angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (zuerst erfolgt die Unterbringung
   in einer städtischen Unterkunft)
-  eventuell Leistungen für einmalige Bedarfe

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Leistung ist antragsabhängig.

-  Aufenthaltsgestattung
-  Duldung
-  Aufenthaltserlaubnis

Ob darüber hinaus noch Unterlagen benötigt werden erfragen Sie bitte bei

Ansprechpartner/in                                           Buchstabe
Frau Birgit Bellmer                                                Buchstaben      A - G
Herr Igor Dick                                                      Buchstaben      H - Z

Öffnungszeiten Sozialamt

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geschlossen
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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