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Meldebescheinigung

Ausstellung von Meldebescheinigungen zur Vorlage bei Behörden und privaten Institutionen

Besondere Voraussetzungen: Der Betroffene muß gemeldet oder gemeldet gewesen sein.

Ausnahmen: Nach 5 Jahren des Wegzuges oder des Todes dürfen die Daten nur zu Beweiszwecken benutzt werden. Daten über die Anschrift sowie den Sterbetag und -ort dürfen ohne Nachweis der Beweisnot erteilt werden. Daten länger als 50 Jahre verstorbener oder verzogener Einwohner stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung.

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerservice notwendig.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Identitätsnachweis, z.B. Reisepass oder Personalausweis

 

Öffnungszeiten Bürgerservice


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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Ansprechpartner
Bildung, Ordnung und Soziales
Bürgerservice
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: a.kuebler@horn-badmeinberg.de

Raum: 2 (Verwaltungsneubau)
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Bildung, Ordnung und Soziales
Bürgerservice
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: s.wedel@horn-badmeinberg.de

Raum: 3 (Verwaltungsneubau)
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Bürgerservice
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: h.toelle@horn-badmeinberg.de

Raum: 4 (Verwaltungsneubau)
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