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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Ausstellung von Meldebescheinigungen zur Vorlage bei Behörden und privaten Institutionen
Besondere Voraussetzungen: Der Betroffene muß gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
Ausnahmen: Nach 5 Jahren des Wegzuges oder des Todes dürfen die Daten nur zu Beweiszwecken benutzt werden. Daten über die Anschrift sowie den Sterbetag und -ort dürfen ohne Nachweis der Beweisnot erteilt werden. Daten länger als 50 Jahre verstorbener oder verzogener Einwohner stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung.
Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerservice notwendig.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Montag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 16.00 Uhr | |
Dienstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 | - | 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 17.30 Uhr | |
Freitag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |