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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB). Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. Zum ausländischen Namensrecht steht den Standesbeamten umfangreiche Literatur zu Verfügung, so dass bei Auslandsbeteiligung jeweils ein Beratungsgespräch beim Standesamt stattfinden sollte.
Die Gebühren für die Dienstleistungen des Standesamtes Südlippe sind in der Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe geregelt.
Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe vom 11.12.2019 [PDF-Dokument: 20 kB]
Montag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - | 12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
und | ||
14:00 - | 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 - | 12:00 Uhr |