Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Besonderheiten:
Anträge auf Annahme des Mädchennamens werden vom Standesamt bearbeitet.
Entscheidungsbehörde bez. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Bitte sprechen Sie mit uns, bevor Sie entscheiden, ob sie die für den Einzelfall erforderlichen kostenpflichtigen Unterlagen beschaffen wollen.
Die Gebühren für die Dienstleistungen des Standesamtes Südlippe sind in der Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe geregelt.
Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe vom 11.12.2019 [PDF-Dokument: 20 kB]
Montag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - | 12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
und | ||
14:00 - | 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 - | 12:00 Uhr |