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Personalausweis beantragen

Beschreibung

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt.

Nach einem Umzug muss die Anschrift bei der zuständigen Behörde, also im Bürgerservice der Stadt Horn-Bad Meinberg, auf dem Personalausweis
aktualisiert werden.

Nach einer Namensänderung (z.B. Heirat) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Der Verlust eines Personalausweises ist unverzüglich anzuzeigen.

Neuer Personalausweis

Seit dem 01. November 2010 löst der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den alten Personalausweis ab.

Der alte Personalausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.

Auch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Personalausweis wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.

Auf neu ausgestellten Personalausweisen muss der elektronische Indentitätsnachweis aktiviert sein. Dazu werden zwei Fingerabdrücke mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen.

Zusatzfunktionen

  • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
  • elektronische Signatur

Gültigkeit

  • für Personen unter 24 Jahren                6 Jahre
  • für Personen ab 24 Jahren                  10 Jahre

Voraussetzungen

  • Sie sind Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Sie müssen sich bereits in Horn-Bad Meinberg angemeldet bzw. nach hierhin umgemeldet haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer: etwa 4 Wochen

Gebühren

  • Antragsteller ab 24 Jahren:                                                          37,00 Euro
  • Antragsteller unter 24 Jahren:                                                      22,80 Euro
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit;
    bei nicht zuständiger Behörde):                                                   13,00 Euro

Weitere Gebührenregelungen betreffen unter anderem:

  • nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises:  6,00 Euro
  • Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen):                                             6,00 Euro
  • Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises
    (z.B. bei Wiederfinden):                                                                 6,00 Euro

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles (max. 6 Monate altes) biometrietaugliches Passbild (45x35mm)
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültiger (Kinder-)Personalausweis
    oder Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:

  • Die Sorgeberechtigten müssen bei Beantragung zugegen sein (Ausnahmen bitte telefonisch erfragen).

Einverständniserklärung Kinderreisepass / Personalausweis (auch vorläufig) vor Vollendung des 16. Lebensjahres / Reisepass vor Vollendung des 18. Lebensjahres

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice.

Öffnungszeiten Bürgerservice


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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Ansprechpartner
Bildung, Ordnung und Soziales
Bürgerservice
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: a.kuebler@horn-badmeinberg.de

Raum: 2 (Verwaltungsneubau)
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Bürgerservice
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: s.wedel@horn-badmeinberg.de

Raum: 3 (Verwaltungsneubau)
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Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
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Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: h.toelle@horn-badmeinberg.de

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