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Schöffenwesen

Durchführung des Verfahrens zur Bestellung der Schöffen.

Informationen über das Schöffenamt und die Schöffenwahl erhalten Sie auf der Homepage des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. unter www.schoeffenwahl.de sowie auf der Homepage des Justizministeriums NRW.

Eine Broschüre des Justizministeriums NRW erhalten Sie [hier].


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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