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Städtebauförderung (Sanierung von Denkmälern)

Beschreibung

Für die umfassende Sanierung von Baudenkmälern im Historischen Stadtkern Horn können Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung gewährt werden. Förderfähig sind dabei alle Kosten, die für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind. Dies sind nicht nur Arbeiten an der denkmalgeschützten Substanz (Fachwerk, Fenster, Dach), sondern auch z.B. der Einbau neuer Heizungen oder Badezimmer.
Von der Förderung ist die Instandhaltung (Unterhaltung) ausgeschlossen.

Der Zuschuss ermittelt sich danach, was nach betriebswirtschaftlicher Berechnung nicht durch Einnahmen oder andere geldwerte Vorteile (z.B. ersparte Miete bei Selbstnutzung) refinanzierbar ist.
Höchstens beträgt er 25% der Gesamtkosten.

Gebühren

Unterlagen

  • Sanierungskonzept
  • Nutzungskonzept
  • Kostenberechnung

rechtiche Grundlagen

Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude

Montag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Dienstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Mittwoch

7.30 Uhr

-

12.30 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

und

14.00 Uhr

-

17.30 Uhr
Freitag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

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