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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Annahme und Bearbeitung von Statusänderungen des Wohnsitzes
Statusänderungen des Wohnsitzes:
Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD. Die Nebenwohnung in Horn-Bad Meinberg soll alleinige Wohnung werden oder die Nebenwohnung in Horn-Bad Meinberg soll Hauptwohnung werden oder die Hauptwohnung in Horn-Bad Meinberg soll Nebenwohnung werden.
Der Bürgerservice der Stadt Horn-Bad Meinberg berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes "Hauptwohnung/Nebenwohnung" entsprechend §16 Meldegesetz NW.
Wenn die Hauptwohnung in dieser Stadt Nebenwohnsitz werden soll, ist die Erklärung bei dem neuen Hauptwohnsitz abzugeben.
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Montag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 16.00 Uhr | |
Dienstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 | - | 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 17.30 Uhr | |
Freitag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |