Ordnungsrechtliche Anmeldung von Hunden (Landeshundegesetz)

Beschreibung

Hunde bestimmter Rassen, gefährliche Hunde (z.B. Kampfhunde) sowie große Hunde (Widerristhöhe ab 40 cm oder schwerer als 20 kg) müssen nach dem Landeshundegesetz NRW behördlich gemeldet werden.

1. Haltungsanzeige für einen großen Hund
Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg erreicht, müssen Sie die Hundehaltung anzeigen.

2. Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund
Für Hunde folgender Rassen ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier. Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden sowie für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich gelten.

3. Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen
Für Hunde folgender Rassen ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu. Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Gebühr

Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines großen Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW wird eine Gebühr i. H. v. 25,00 € erhoben (26. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW).

Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung von Hunden nach § 3 und § 10 LHundG NRW wird eine Gebühr bis zu 90,00 € berechnet.

Unterlagen

  1. Haltungsanzeige für einen großen Hund
    Benötigt werden:
    -- Anzeigevordruck (siehe Formulare)
    -- Sachkundenachweis
    -- Haftpflichtversicherungsnachweis (Die Haftpflichtversicherung muss eine
       Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 € für Personenschäden
       und 250.000 € für sonstige Schäden aufweisen.)
    -- Nachweis über die Microchipkennzeichnung (Im Rahmen der Mikrochippung
       erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden
       Mikrochippnummer. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das
       Impfbuch des Hundes einzutragen.)

  2. Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund
    Benötigt werden:
    -- Antrag (siehe Formulare)
    -- Sachkundenachweis
    -- Führungszeugnis nach Belegart O
    -- Haftpflichtversicherungsnachweis (Die Haftpflichtversicherung muss eine
       Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 € für Personenschäden
       und von 250.000 € für sonstige Schäden aufweisen.)
    -- Nachweis über Microchipkennzeichnung (Im Rahmen der Mikrochippung
       erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden
       Mikrochippnummer. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das
       Impfbuch des Hundes einzutragen).
    -- Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der
       Hundehaltung
    -- Volljährigkeit (Der/die Halter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben)
    -- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
       (Hier müssen Sie nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen
       für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein
       Entweichen und Entlaufen des Hundes zu verhindern.
       Die Prüfung erfolgt vor Ort durch das Ordnungsamt.)

  3. Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen
    Benötigt werden:
    -- Antrag (siehe Formulare)
    -- Sachkundenachweis
    -- Führungszeugnis nach Belegart O
    -- Haftpflichtversicherungsnachweis (Die Haftpflichtversicherung muss eine
       Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 € für Personenschäden
       und von 250.000 € für sonstige Schäden aufweisen.)
    -- Nachweis über Microchipkennzeichnung (Im Rahmen der Mikrochippung
       erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden
       Mikrochippnummer. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das
       Impfbuch des Hundes einzutragen.)
    -- Volljährigkeit (Der/die Halter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben)
    -- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
       (Hier müssen Sie nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen
       für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein
       Entweichen und Entlaufen des Hundes zu verhindern.
       Die Prüfung erfolgt vor Ort durch das Ordnungsamt.)

Hinweis: Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und –halter
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen
Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die
Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis
erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können:

Prüfung beim Veterinäramt des Kreis Lippe. Durchgeführt werden die Prüfungen
i.d.R. nach Terminvereinbarung.

Sachkunde für gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung bei
einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt
werden.

Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen
Auch diese Prüfung können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen
Tierarzt des Veterinäramtes ablegen oder bei einem anerkannten Sachverständigen
oder einer anerkannten sachverständigen Stelle.

Sachkunde für größere Hunde (40/20-Hunde)
Sie können den Nachweis durch die Sachkundebescheinigung von durch die
Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzte erbringen.

Rechtliches

Hundesteuersatzung

Landeshundegesetz NRW

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