vorläufigen Personalausweis beantragen

Beschreibung

Wenn Sie einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises (dauert ca. 4 Wochen) warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises (muss sofort angezeigt werden) oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice der Stadt Horn-Bad Meinberg.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten.

Was sollte ich noch wissen?

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort erstellt.

Gebühren


Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Personalausweis (falls vorhanden), Reisepass
  • ggfs. Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • bei Diebstahl Vorlage der evtl. vorhandenen Anzeige bei der Polizei

Zusätzlich bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises unter 16 Jahren:

  • Die Sorgeberechtigten müssen bei Beantragung zugegen sein (Ausnahmen bitte telefonisch erfragen).

Einverständniserklärung Kinderreisepass / Personalausweis (auch vorläufig) vor Vollendung des 16. Lebensjahres / Reisepass vor Vollendung des 18. Lebensjahres

Öffnungszeiten Bürgerservice

Montag
8:30
und 14:00
-
12:00 Uhr
16:00 Uhr
Dienstag
8:30
-
12:00 Uhr
Mittwoch
7:30
-
13:00 Uhr
Donnerstag
8:30
und 14:00
-
12:00 Uhr
17:30 Uhr
Freitag
8:30
-
12:00 Uhr