vorläufigen Reisepass beantragen
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Erstellung eines Express-Passes (max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Er besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.
Antragstellung
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift zwingend nötig. Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung des vorläufigen Dokuments erfolgt in aller Regel sofort.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice der Stadt Horn-Bad Meinberg.
Welche Geführen fallen an?
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles (max. 6 Monate altes) biometrietaugliches Passbild (45x35mm)
- alter Reisepass (sofern vorhanden) oder Personalausweis
- ledige Personen: ggfs. Geburtsurkunde
- verheiratete Personen: ggfs. Heiratsurkunde
Zusätzlich bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses unter 18 Jahren:
- Die Sorgeberechtigten müssen bei Beantragung zugegen sein (Ausnahmen bitte telefonisch erfragen).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen. Nähere Infos hier.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice.
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag |
8:30 und 14:00 |
- |
12:00 Uhr 16:00 Uhr |
Dienstag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |
Mittwoch |
7:30 |
- |
13:00 Uhr |
Donnerstag |
8:30 und 14:00 |
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12:00 Uhr 17:30 Uhr |
Freitag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |