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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Von den Anliegern (Eigentümer und Erbbauberechtigte) muss der Aufwand
für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zu 90% erstattet werden.
Erschließungsanlagen sind öffentliche Straßen, Wege, Plätze und ähnliches.
Die Stadt erhebt deshalb für die Refinanzierung der Erschließungsanlagen
den Erschließungsbeitrag.
Wenn mit der Baumaßnahme begonnen worden ist, werden in der Regel
Vorausleistungen erhoben, die später auf den endgültigen Erschließungsbeitrag
angerechnet werden.
Zusätzlich zu den Erschließungsbeiträgen gibt es noch Beiträge für:
Für den Erschließungsbeitrag ist eine pauschale Angabe nicht möglich,
da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung
handelt. Es werden 90% der Ausbaukosten auf die Anlieger umgelegt.
Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren,
ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und
-finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Horn-Bad Meinberg
eine Anliegerbescheinigung aus.
Die Gebühr für die Anliegerbescheinigung (Straße) beträgt 21,50 € je
angefangene 1/2 Stunde Verwaltungsaufwand
Für den Erschließungsbeitrag keine
Für die Anliegerbescheinigung:
Montag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
Dienstag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr |
- |
12.30 Uhr |
Donnerstag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
und |
14.00 Uhr |
- |
17.30 Uhr |
Freitag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |