Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
a) Im Kreisblatt vom 20.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes bekannt gemacht.
Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachfolgend mit abgedrucktem Übersichtsplan ersichtlich.
Ergänzend wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB wird abgesehen. Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung besteht im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 16.12.2020 beschlossen, mit den vorliegenden Entwürfen der Planunterlagen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes H 6.1 „Auf den Röddepöhlen“ durchzuführen.
Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie den folgenden bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen:
vom 07. Januar 2021 bis einschließlich 15. Februar 2021
öffentlich ausliegen. Die öffentliche Auslegung findet beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg (Marktplatz 2, 2. Obergeschoss, Aushangbereich im Flur) zu folgenden Zeiten statt: Montags bis donnerstags zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr, bzw. mittwochs schon ab 7:30 Uhr und donnerstags bis 17:30 Uhr, sowie freitags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05234/201-277 und unter Erhebung der Kontaktdaten statt. Die Unterlagen werden auch ins Internet auf der Homepage der Stadt Horn-Bad Meinberg unter der Kategorie „Bekanntmachungen“ eingestellt.
Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt.
Während der öffentlichen Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über den Bebauungsplan informieren. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg, elektronisch an poststelle@vps.horn-badmeinberg.de oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (Marktplatz 2, Zimmer 26, aus Gründen des Infektionsschutzes nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05234/201-277) vorgebracht werden. Gem. § 4a (6) Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Lage und Umfang des Plangebiets sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist die Grenzziehung in den Entwürfen der Planzeichnungen verbindlich.
Horn-Bad Meinberg, den 17.12.2020
gez.
Krüger
Bürgermeister
01 Übersichtsplan 2. Ä. H 6.1 [PDF: 2,4 MB]
02 Planzeichnung 2. Ä. H 6.1_Offenlegung [PDF: 5,6 MB]
03 Begründung 2. Ä. H 6.1_Offenlegung [PDF: 1,1 MB]
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2. Ä. H 6.1_Offenlegung [PDF: 1,3 MB]
Autor/in: Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften, Lena Palazio