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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar 2023 nach 1.073 Tagen aus. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Die NRW-Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Pflicht zur Freitestung entfällt.
Der mobile Impfcontainer des Kreises Lippe macht Station in Horn-Bad Meinberg. Am Mittwoch, 24. August, kann sich jeder ab 5 Jahren auf dem Marktplatz in Horn seine Impfung gegen das Coronavirus abholen. Der Container wird neben dem Verwaltungsneubau (Marktplatz 2, 32805 Horn-Bad Meinberg) aufgestellt.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 28. Juli 2022 verlängert.
Am Freitag, 10. Juni findet um 17 Uhr an der Musikmuschel im Kurpark in Bad Meinberg eine Gedenkfeier statt für alle Menschen, die an Covid-19 verstorben sind. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Gedenkfeier wird gemeinsam von den evangelischen Kirchengemeinden Horn und Bad Meinberg sowie der Neuapostolische Kirche Gemeinde Horn-Bad Meinberg und der Freikirche Horn mit der Unterstützung der Stadt Horn-Bad Meinberg durchgeführt.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung zunächst bis zum 27. Mai 2022 verlängert.
Seit November 2021 unterstützt der Kreis Lippe die niedergelassenen Ärzte erneut bei der Impfung gegen das Coronavirus. Rund 90.000 Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen sind seitdem in den Impfstellen in Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold, Lage und Lemgo sowie im Impfbus verabreicht worden. Weil die Nachfrage zuletzt sehr gering war, schließt der Kreis am 23. April seine Impfstelle in der Blomberger Schießhalle und am 28. April die Impfstelle im Lemgoer Schützenhaus
Seit Sonntag, 03. April wurden mit dem Auslaufen der Übergangsregelung des Infektionsschutzgesetzes und der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW viele Schutzmaßnahmen der Corona-Pandemie aufgehoben. Gleichzeitig wurden durch das Landesgesundheitsministerium umfassende Empfehlungen herausgegeben.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat am Freitagabend die Corona-Schutzverordnung an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0:00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Da die Inzidenzzahlen und die Zahl der Covid-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern auch nach den ersten Öffnungsschritten zum 19. Februar 2022 weiter sinken, setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene weitere Öffnungsperspektive in einem zweiten Schritt um. Die Corona-Schutzverordnung wird entsprechend angepasst. Die neuen Regelungen treten am Freitag, 4. März 2022, in Kraft.
Die NRW-Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch, 16. Februar 2022, gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung um. Die neuen Regelungen traten bereits am Samstag, 19. Februar 2022, in Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Infizierte Personen können das Gesundheitsamt des Kreises Lippe unterstützen, indem sie ein Kontaktformular auf der Webseite der Kreisverwaltung nutzen. Unter www.kreis-lippe.de/corona wird das Kontaktformular für infizierte Personen angeboten.
Am Freitag, 28. Januar ist der Impfbus des Kreises Lippe erneut in Horn-Bad Meinberg. Von 10 bis 17 Uhr steht er auf dem Schulhof der Turmschule (Leopoldstaler Straße 19) in Horn.
Der Kreis Lippe hat in einer aktuellen Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen für Versammlungen von Religionsgemeinschaften im Kreis Lippe geregelt. Für den Kreis Lippe sind damit ab Freitag, 14. Januar, weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 10. Februar 2022 und ist im Kreisblatt 3/2022 veröffentlicht.
Die NRW-Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie um. Dazu hat sie die Corona-Schutzverordnung entsprechend angepasst, unter anderem wird die 2Gplus-Regelung auf die Gastronomie ausgeweitet.