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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Im Kreis Lippe besteht für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung, die diese Pflicht regelt, wurde nun mit kleineren redaktionellen Änderungen bis einschließlich zum 14. Februar verlängert.
Eine Übersicht der Straßenzüge, für die Maskenpflicht gilt, ist in der Anlage zur Allgemeinverfügung zu finden. Diese ist im Kreisblatt Nr. 9 veröffentlicht. Weitere Informationen gibt es zudem unter www.kreis-lippe.de/corona.
Autor/in: Pressestelle Stadt Horn-Bad Meinberg, Sebastian Vogt
Quelle: Kreis Lippe