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10.11.2020

Martinsumzüge 2020 in NRW untersagt

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Laut dem Beschluss des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 30. Oktober ist die Durchführung von den bekannten Martinsumzügen in diesem Jahr im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen grundsätzlich untersagt. Dies regelt die Coronaschutzverordnung ab dem 05.11.2020 und reagiert damit auf den starken Anstieg der Infektionszahlen der letzten Wochen.

Autor/in: Holste, Rainer

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