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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Laut dem Beschluss des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 30. Oktober ist die Durchführung von den bekannten Martinsumzügen in diesem Jahr im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen grundsätzlich untersagt. Dies regelt die Coronaschutzverordnung ab dem 05.11.2020 und reagiert damit auf den starken Anstieg der Infektionszahlen der letzten Wochen.
Autor/in: Holste, Rainer