Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 24.08.2016 beschlossen, dass der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes dahin gehend geändert wird, dass
Der Entwurf der Planzeichnung wurde gebilligt. Mit ihm soll die 2. Offenlegung und die Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen.
Der Inhalt der 2. Änderung des Flächennutzungsplans und die sich aus der 1. Offenlegung ergebenden Änderung sind dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Bei der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um eine auf die Windenergienutzung beschränkte sachliche Teiländerung zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie, die sich auf das gesamte Stadtgebiet bezieht. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt die Energiewende in angemessener Weise zu unterstützen und planungsrechtlich nicht gerechtfertigte Hindernisse für die Nutzung der Windenergie zu beseitigen. Die Ausschlusswirkung nach § 35 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz Nr. 5 Baugesetzbuch soll dabei weiterhin aufrecht erhalten werden.
Inhaltlich sollen die im durchgeführten Flächenauswahlverfahren identifizierten und ausgewählten drei Flächen G1, H1 und H2 als neue Konzentrationszonen für Windenergie in Form sonstiger Sondergebiete „Windenergienutzung“ gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt werden. Die bisher im gültigen Flächennutzungsplan als „Fläche zur Windenergienutzung“ dargestellte Fläche auf dem Bauernkamp soll als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Die Änderungsbereiche sind dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung sowie den folgenden bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen:
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
1. Lippischer Heimatbund zu den Themen Artenschutz, Bodenschutz, Natur- und Landschaftsschutz
2. Bezirksregierung Detmold, Dezernat 32, 33, 54 zu den Themen Naturschutz, Freiraum, Bodenschutz und Wasserwirtschaft
3. Kreis Lippe, Planen und Bauen zu den Themen Naturschutz, Artenschutz, Landschaftsschutz, und Wasser- und Heilquellenschutz
4. LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen zu den Themen Schutz des Landschaftsbildes und der Kulturlandschaft, Kammlagen und Erholungsnutzung
Nachbarkommunen:
1.Stadt Steinheim zu den Themen Immissionsschutz, Abstände zu Wohnnutzungen, Umzingelung und Naturschutz
2. Gemeinde Schlangen zu den Themen Naturschutz, Immissionsschutz, Abstände zu Wohnnutzungen
Öffentlichkeit:
1. 50 Stellungnahmen zu den Themen Abstände zu Wohnnutzungen und Schutzgebieten, Lärmschutz, Artenschutz, Naturschutz, Optische Beeinträchtigungen, Landschaftsbild, Tourismus, Regionalplanung/ Kammlagen und Berücksichtigung von Vorbelastungen
vom
08. September bis einschließlich 7. Oktober 2016
öffentlich ausliegen. Die öffentliche Auslegung findet beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg (Marktplatz 2, 2. Obergeschoss, Aushangtafel im Flur) zu folgenden Zeiten statt: Montags bis donnerstags zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr, bzw. mittwochs schon ab 7:30 Uhr und donnerstags bis 17:30 Uhr, sowie freitags zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr.
Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt. Dazu wird um vorherige Terminabsprache unter Tel. 05234/201-271 gebeten.
Während der öffentlichen Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die Flächennutzungsplanänderung informieren. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (Marktplatz 2, Zimmer 24) vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist (gem. § 4a (6) BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ein Antrag auf Normenkontrolle unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Lage und Umfang der Konzentrationszonen für Windenergie sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist die Grenzziehung in dem Entwurf der Planzeichnung verbindlich.
Horn-Bad Meinberg, den 25.08.2016
In Vertretung
gez.
Barz
Allg. Vertreter des Bürgermeisters
2016_08_25 2. Ä FNP_ Übersichtsplan_2. Offenlegung
01 Planzeichnung_2. Änderung FNP_2. Offenlegung
02 Begründung - Teil I - Planung_2. Änderung FNP_2. Offenlegung
03 Begründung - Teil II - Umweltbericht_2. Änderung FNP_2. Offenlegung_mittel
04 Begründung - Anlage 1_Potenzialflächenanalyse_2. Offenlegung
04a Begründung - Anlage 1_Potenzialflächenanalyse_Karten Suchräume_2. Offenlegung
05 Begründung - Anlage 1_Potenzialflächenanalyse_Anlagen 01 - 08_2. Offenlegung_klein
06 Begründung - Anlage 2_ Standortanalyse_2. Offenlegung_mittel
07 Begründung - Anlage 2_Standortanalyse_Anlage 1 - Schalltechnisches Gutachten Fläche G_AKUS GmbH
08 Begründung - Anlage 3_Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_komplett_2. Offenlegung
09 Stellungnahme Öffenlichkeit 2. Offenlegung_gesamt
10 Umweltbezogene Stellungnahme_Bezirksregierung Dezmold
11 Umweltbezogene Stellungnahme_Kreis Lippe
12 Umweltbezogene Stellungnahme_Lippischer Heimatverbund
13 Umweltbezogene Stellungnahme_LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur
Ansprechpartner: