Stadt Horn - Bad Meinberg | Nachrichtenarchiv

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2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Horn-Bad Meinberg zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie

Hier: Bekanntmachung der 2. Öffentlichen Ausle­gung

Stadtwappen Horn-Bad Meinberg

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegen­schaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 24.08.2016 beschlossen, dass der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes dahin gehend geändert wird, dass

  • § die Konzentrationszone I entfällt und der entsprechende Bereich neu als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird
  • § die Konzentrationszonen D1, E1 und F1 entfallen und die entsprechenden Bereiche weiterhin als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden
  • § die Konzentrationszonen G1, H1 und H2 um die Randbereiche reduziert werden, die schmaler als 101 m und deshalb für die Aufstellung einer Referenzanlage mit 101 m Rotordurchmesser nicht geeignet sind sowie
  • § die aus der 1. Offenlegung gewonnenen Erkenntnisse in die Begründung eingearbeitet und diese im Sinne der vorgenannten Änderungen angepasst wird.

Der Entwurf der Planzeichnung wurde gebilligt. Mit ihm soll die 2. Offenlegung und die Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen.

Der Inhalt der 2. Änderung des Flächennutzungsplans und die sich aus der 1. Offenlegung ergebenden Änderung sind dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Bei der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um eine auf die Wind­energienutzung beschränkte sachliche Teilän­derung zur Darstellung von Konzentrationszonen für Wind­energie, die sich auf das gesamte Stadtgebiet bezieht. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt die Energiewende in angemessener Weise zu unter­stützen und planungsrechtlich nicht gerechtfertigte Hindernisse für die Nutzung der Windenergie zu beseitigen. Die Ausschlusswirkung nach § 35 Ab­satz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz Nr. 5 Baugesetzbuch soll dabei weiterhin aufrecht er­halten werden.

Inhaltlich sollen die im durchgeführten Flächenaus­wahlverfahren identifizierten und ausgewählten drei Flächen G1, H1 und H2 als neue Konzen­trationszonen für Windenergie in Form sonstiger Sondergebiete „Windenergienutzung“ gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darge­stellt werden. Die bisher im gültigen Flächen­nutzungsplan als „Fläche zur Windenergienutzung“ dargestellte Fläche auf dem Bauernkamp soll als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Die Änderungsbereiche sind dem beigefügten Über­sichtsplan zu entnehmen.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung sowie den folgenden bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen:

  • § Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, der die durchgeführte Umweltprüfung und die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanänderung beschreibt und bewertet. Dabei werden sämtliche Schutzgüter (Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Landschafts-/ Ortsbild, Kultur- und Sachgüter und ihre Wechsel­wirkungen) behandelt.
  • § Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aus­sagen zu planungsrelevanten Arten (Vögel, Säugetiere), betrifft insbesondere das Schutzgut Tiere
  • § Umweltbezogene Stellungnahmen von:

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

1. Lippischer Heimatbund zu den Themen Artenschutz, Bodenschutz, Natur- und Landschaftsschutz

2. Bezirksregierung Detmold, Dezernat 32, 33, 54 zu den Themen Naturschutz, Freiraum, Bodenschutz und Wasserwirtschaft

3. Kreis Lippe, Planen und Bauen zu den Themen Naturschutz, Artenschutz, Landschafts­schutz, und Wasser- und Heilquellenschutz

4. LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Bau­kultur in Westfalen zu den Themen Schutz des Landschaftsbildes und der Kulturlandschaft, Kammlagen und Erholungsnutzung

Nachbarkommunen:

1.Stadt Steinheim zu den Themen Immissions­schutz, Abstände zu Wohnnutzungen, Umzingelung und Naturschutz

2. Gemeinde Schlangen zu den Themen Naturschutz, Immissions­schutz, Abstände zu Wohnnutzungen

Öffentlichkeit:

1. 50 Stellungnahmen zu den Themen Abstände zu Wohnnutzungen und Schutzgebieten, Lärmschutz, Artenschutz, Naturschutz, Optische Beeinträchtigungen, Landschaftsbild, Tourismus, Regionalplanung/ Kammlagen und Berücksichtigung von Vorbelastungen

vom

08. September bis einschließlich 7. Oktober 2016

 

öffentlich ausliegen. Die öffentliche Auslegung findet beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg (Marktplatz 2, 2. Obergeschoss, Aushangtafel im Flur) zu folgenden Zeiten statt: Montags bis donnerstags zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr, bzw. mittwochs schon ab 7:30 Uhr und donnerstags bis 17:30 Uhr, sowie freitags zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr.

Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt. Dazu wird um vorherige Terminabsprache unter Tel. 05234/201-271 gebeten.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die Flächennutzungsplanän­derung informieren. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (Marktplatz 2, Zimmer 24) vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht recht­zeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück­sichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist (gem. § 4a (6) BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ein Antrag auf Normenkontrolle unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Lage und Umfang der Konzentrationszonen für Windenergie sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist die Grenzziehung in dem Entwurf der Planzeichnung verbindlich.

Horn-Bad Meinberg, den 25.08.2016

In Vertretung

gez.

Barz
Allg. Vertreter des Bürgermeisters

2016_08_25 2. Ä FNP_ Übersichtsplan_2. Offenlegung

01 Planzeichnung_2. Änderung FNP_2. Offenlegung

02 Begründung - Teil I - Planung_2. Änderung FNP_2. Offenlegung

03 Begründung - Teil II - Umweltbericht_2. Änderung FNP_2. Offenlegung_mittel

04 Begründung - Anlage 1_Potenzialflächenanalyse_2. Offenlegung

04a Begründung - Anlage 1_Potenzialflächenanalyse_Karten Suchräume_2. Offenlegung

05 Begründung - Anlage 1_Potenzialflächenanalyse_Anlagen 01 - 08_2. Offenlegung_klein

06 Begründung - Anlage 2_ Standortanalyse_2. Offenlegung_mittel

07 Begründung - Anlage 2_Standortanalyse_Anlage 1 - Schalltechnisches Gutachten Fläche G_AKUS GmbH

08 Begründung - Anlage 3_Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_komplett_2. Offenlegung

09 Stellungnahme Öffenlichkeit 2. Offenlegung_gesamt

10 Umweltbezogene Stellungnahme_Bezirksregierung Dezmold

11 Umweltbezogene Stellungnahme_Kreis Lippe

12 Umweltbezogene Stellungnahme_Lippischer Heimatverbund

13 Umweltbezogene Stellungnahme_LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur

Ansprechpartner:

Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 271
Fax: 05234 / 201 - 1271
E-Mail: i.obst@horn-badmeinberg.de

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