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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
trotz deutlicher Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens aufgrund der Coronaschutzverordnung, die durch den starken Anstieg der Corona-Infektionszahlen notwendig wurden, möchte ich sicherstellen, dass Ihnen als Einwohnerinnen und Einwohnern die Dienstleistungen der Stadtverwaltung weiterhin zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung
Laut dem Beschluss des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 30. Oktober ist die Durchführung von den bekannten Martinsumzügen in diesem Jahr im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen grundsätzlich untersagt. Dies regelt die Coronaschutzverordnung ab dem 05.11.2020 und reagiert damit auf den starken Anstieg der Infektionszahlen der letzten Wochen.