Beschreibung
Für die umfassende Sanierung von Baudenkmälern im Historischen Stadtkern Horn können Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung gewährt werden. Förderfähig sind dabei alle Kosten, die für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind. Dies sind nicht nur Arbeiten an der denkmalgeschützten Substanz (Fachwerk, Fenster, Dach), sondern auch z.B. der Einbau neuer Heizungen oder Badezimmer.
Von der Förderung ist die Instandhaltung (Unterhaltung) ausgeschlossen.
Der Zuschuss ermittelt sich danach, was nach betriebswirtschaftlicher Berechnung nicht durch Einnahmen oder andere geldwerte Vorteile (z.B. ersparte Miete bei Selbstnutzung) refinanzierbar ist.
Höchstens beträgt er 25% der Gesamtkosten.
rechtiche Grundlagen
Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008